Kurzvorstellung in Leichter Sprache

Dein Schritt in ein neues Leben

Was machen wir im Projekt?

Wir helfen dir,

  • wenn du Sex-Arbeit machst.
  • wenn du keine Sex-Arbeit mehr machen willst.

Wir zeigen dir andere Berufe
und finden eine Ausbildung für dich.

Bei der Sex-Arbeit hat man Sex mit Menschen
und bekommt dafür Geld.
Sex-Arbeit nennt man auch: Prostitution.

Wir helfen Frauen und Männern.
Es ist egal, wo du her kommst
und welche Sprache du sprichst.

Welche Angebote haben wir?

Dabei helfen wir dir:

  • Wenn du einen Schulabschluss machen willst.
  • Wenn du deinen Schulabschluss in einem anderen Land gemacht hast.
    Dein Schulabschluss soll hier gültig sein.
  • Wenn du Schulden hast.
  • Wie du genug Geld zum Leben hast.
  • Wie du selbst über dein Leben bestimmst.
  • Wie du eine Wohnung findest.
  • Wie du gesund bleibst.
    Denn bei der Sex-Arbeit kann man
    Geschlechts-Krankheiten bekommen.
  • Wo du Hilfe für die Gesundheit bekommst.
  • Wo du Beratung oder Therapie bekommst.
    Denn du hast durch die Sex-Arbeit
    vielleicht seelische Probleme bekommen.

Wir helfen dir bei der Suche von:

  • einem Sprach-Kurs.
  • einem Praktikum.
  • einer Ausbildung.
  • einem Computer-Kurs.
  • einem Kurs zum Bewerbung üben.

Wir haben Beratungs-Stellen
in Bremen und Bremerhaven

Bremen:
Nitribitt e.V.
Stader Straße 1
28205 Bremen

Telefon-Nummer:
0421 44 86 62

Handy-Nummern:
0176 73 20 83 79 oder
0176 38 15 86 41

E-Mail-Adresse:
nitribitt_ev@web.de

Internet-Seite:
nitribitt-bremen.de

Bremerhaven:
Marie
Dr.-Franz-Mertens-Straße 5
27580 Bremerhaven

Telefon-Nummern:
0471 308 329 30 oder
0471 308 329 31

E-Mail-Adresse:
Info.marie@awo-bremerhaven.de

Internet-Seite:
awo-bremerhaven.de

Willst du unsere Hilfe?
Oder hast du Fragen?
Du kannst anrufen.
Oder du kannst eine E-Mail schreiben.
Die Beratung kostet kein Geld.
Du musst kein Deutsch können.
Wir haben auch Übersetzer.

Mehr Infos über das Projekt in Bremen

Wir helfen Menschen,
die aus der Sex-Arbeit raus wollen.
Es gibt viele schlechte Meinungen
über die Menschen in der Sex-Arbeit.
Das soll anders werden.

Wer leitet das Projekt in Bremen?

Claudia Bernhard leitet das Projekt in Bremen.
Sie ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucher-Schutz in Bremen.

Claudia Bernhard leitet eine Gruppe.
Die Gruppe kümmert sich um
Gesetze und Rechte von Frauen.
Die Gruppe kümmert sich um das Projekt.
Die Gruppe heißt: Stabsbereich Frauen.
Der Stabsbereich Frauen arbeitet zusammen
mit diesen Beratungs-Stellen:

  • Nitribitt e.V.
    in Bremen.
  • Marie von der AWO
    in Bremerhaven.

Mehr Infos über das Programm
in Deutschland

Wir helfen Menschen,
die aus der Sex-Arbeit raus wollen.

Das Programm

Das Programm gibt es seit dem 1. August 2021.
Das Programm ist vom BMFSFJ.
BMFSFJ ist kurz für: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Programm hat 5 Projekte in Deutschland.
Alle 5 Projekte helfen Menschen,
damit sie mit der Sex-Arbeit aufhören können.

Wo gibt es die Projekte?

Die Projekte gibt es in diesen 5 Städten:

  • Bremen
    Die Leitung in Bremen ist: Stabsbereich Frauen.
  • Saarbrücken
    Die Leitung in Saarbrücken ist: DiWA Saar.
  • Rostock
    Die Leitung in Rostock ist: BOSS.
  • Kiel und Neumünster
    Die Leitung in Kiel und Neumünster ist: AQUA.
  • Berlin
    Die Leitung in Berlin ist: Neustart e.V.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Siegel: Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

blinde Menschen.
gehörlose Menschen.
Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

Ämter und Behörden
einige Firmen für Wohnungsbau
Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

einige Museen, Bibliotheken und Theater
einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

mit einer E-Mail
mit einem Anruf
mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 - 9600 - 810
E-Mail: barrierefreiheit@bo-bremen.de
Formular: Kontakt

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.